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   BFH, 25.03.2008 - VIII E 1/08   

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https://dejure.org/2008,11832
BFH, 25.03.2008 - VIII E 1/08 (https://dejure.org/2008,11832)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2008 - VIII E 1/08 (https://dejure.org/2008,11832)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2008 - VIII E 1/08 (https://dejure.org/2008,11832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erinnerung gegen Kostenansatz; Vertretungszwang vor dem BFH; Zugrundelegung des Auffangstreitwertes

  • Judicialis

    GKG § 21 Abs. 1; ; GKG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 52 Abs. 2; ; GKG § 66 Abs. 1; ; GKG § 66 Abs. 5; ; ZPO § 78 Abs. 5; ; FGO § 62a; ; FGO § 62a Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 62a Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 155

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.12.2004 - V E 1/04

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 25.03.2008 - VIII E 1/08
    Nach § 66 Abs. 5 GKG können Anträge und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden, so dass gemäß § 78 Abs. 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 FGO insoweit auch vor dem BFH kein Vertretungszwang nach § 62a FGO besteht (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 V E 2/04, BFH/NV 2005, 717, m.w.N.).

    a) Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, werden nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht erhoben (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 717).

    b) Mit der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG "gegen den Kostenansatz" können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, das heißt gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 717, m.w.N.).

  • BFH, 25.04.2006 - VIII E 2/06

    Antrag auf Nichterhebung von Kosten - Erinnerung

    Auszug aus BFH, 25.03.2008 - VIII E 1/08
    Ist bereits eine Kostenrechnung der Erinnerungsführerin zugegangen, so ist auch ein Antrag auf Nichterhebung von Kosten nach § 21 Abs. 1 GKG als Erinnerung i.S. von § 66 Abs. 1 GKG auszulegen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 2006 VIII E 2/06, BFH/NV 2006, 1335, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2005 - VII E 8/05

    Streitwert: Klage auf Nichtbefassung zweier Finanzbeamter mit steuerlichen

    Auszug aus BFH, 25.03.2008 - VIII E 1/08
    Damit bietet der Sach- und Streitstand i.S. von § 52 Abs. 2 GKG für die Bestimmung des Streitwertes erkennbar keine genügenden Anhaltspunkte, so dass der Auffangstreitwert zu Grunde zu legen war (vgl. auch BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2005 VII E 8/05, BFH/NV 2006, 344).
  • FG Münster, 29.05.2008 - 3 K 1892/07

    Ganzer oder teilweiser Erlass von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis

    Auszug aus BFH, 25.03.2008 - VIII E 1/08
    Die Klägerin, Beschwerdeführerin und Erinnerungsführerin (Erinnerungsführerin) wandte sich mit einer Eingabe vom 20. Juli 2007 gegen das ihre wegen Einkommensteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer erhobene Klage als unzulässig abweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 17. Juli 2007 3 K 1892/07 E, L, U. Auf schriftliche Nachfrage der Verwaltung des Bundesfinanzhofs (BFH) teilte die Erinnerungsführerin mit Schreiben vom 26. Juli 2007 sinngemäß mit, es handele sich um ein nichtiges Urteil, so dass die Rechtssache zur erneuten Verhandlung an das FG zurückverwiesen werden müsse.
  • BFH, 07.10.2010 - II E 6/10

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

    1. Der nach Zugang der Kostenrechnung vom 21. Juli 2010 gestellte Antrag des Kostenschuldners, Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben, ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) anzusehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 2008 VIII E 1/08, BFH/NV 2008, 1185; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. März 2003 IV ZR 306/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 175, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2020 - VIII E 1/20

    Keine Erinnerung gegen Kostenlastentscheidung

    Ist die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen und wird --wie im Streitfall-- anschließend die Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 des Gerichtskostengesetzes --GKG--) beantragt, entscheidet das Gericht über den Antrag im Verfahren der Erinnerung (BFH-Beschlüsse vom 25.03.2008 - VIII E 1/08, BFH/NV 2008, 1185; vom 07.10.2010 - II E 6/10, BFH/NV 2011, 59, und vom 31.01.2014 - X E 8/13, BFH/NV 2014, 867).
  • BFH, 28.01.2009 - III B 7/09

    Antrag auf Nichterhebung von Gerichtskosten

    Ist eine Kostenrechnung zugegangen, ist ein Antrag auf Nichterhebung der Kosten nach § 21 Abs. 1 GKG als Erinnerung i.S. von § 66 Abs. 1 GKG zu behandeln (vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 2008 VIII E 1/08, BFH/NV 2008, 1185).
  • FG Sachsen, 21.04.2010 - 3 Ko 531/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung bei ernstlichen Zweifeln an

    Ist bereits eine Kostenrechnung dem Erinnerungsführer zugegangen, so ist der Antrag auf Nichterhebung von Kosten nach § 21 Abs. 1 GKG nach ständiger Rechtsprechung des BFH als Erinnerung i.S.v. § 66 Abs. 1 GKG auszulegen (vgl. BFH-Beschluss v. 25.03.2008 - VIII E 1/08, BFH /NV 2008, 1185; v. 25.04.2006 - VIII E 2/06 BFH/NV 2006, 1335 , m.w.N.).
  • FG Sachsen, 15.10.2009 - 3 Ko 888/09

    Feststellung des Bestehens der Kostenschuld aufgrund Fälligkeit und

    Ist bereits eine Kostenrechnung dem Erinnerungsführer zugegangen, so ist der Antrag auf Nichterhebung von Kosten nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG nach ständiger Rechtsprechung des BFH als Erinnerung i.S.v § 66 Abs. 1 GKG auszulegen (vgl. BFH-Beschluss v. 25.03.2008 - VIII E 1/08, BFH /NV 2008, 1185; v. 25.04.2006 - VIII E 2/06 BFH/NV 2006, 1335, m.w.N.).
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